E-Mail-Archivierung ist eine Pflicht? Ja.
Pflicht zur E-Mail-Archivierung? Wir halten es einfach.
Wussten Sie, dass nicht nur Ihre geschäftlichen Papierunterlagen, sondern auch Ihre E-Mails archivierungspflichtig sind? In E-Mails verstecken sich oft wichtige Dokumente wie Rechnungen, Verträge oder Angebote.
Gelesen und gelöscht? Bei geschäftlichen E-Mails ist das keine gute Idee! Auch elektronische Post unterliegt einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, genau wie Rechnungen und Buchungsbelege. Welche E-Mails Sie aufbewahren müssen, wie lange die Fristen sind und welche Rolle Gesetze wie HGB, GoBD und DSGVO spielen, erfahren Sie hier.
Müssen geschäftliche E-Mails aufbewahrt werden?
Ja, alle Unternehmen müssen geschäftliche E-Mails revisionssicher archivieren – unabhängig von ihrer Größe. Dies gilt insbesondere für E-Mails, die Handelsgeschäfte betreffen, wie Rechnungen, Angebote, Zahlungserinnerungen, Lieferscheine und steuerrelevante Informationen.
Im Falle eines Rechtsstreits können archivierte E-Mails als Beweis dienen – jedoch nur, wenn sie GoBD-konform archiviert sind. Mit Standard-E-Mail-Programmen ist dies nicht möglich.
Wie wir Ihnen helfen können
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, bieten wir Ihnen eine professionelle und GoBD-konforme Mail-Archivierung an, die Ihre E-Mails revisionssicher speichert. Wir beraten Sie gern zur passenden Software und unterstützen bei der Implementierung in Ihr System.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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