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Barrierefreiheit
Warum es diese Erklärung gibt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Unabhängig davon, ob es für uns gilt: Wer Barrierefreiheit anbietet, sollte offenlegen, wo die eigene Seite steht.
Was wir geprüft haben
Wir haben die Seite während des Baus fortlaufend selbst gemessen:
· Kontraste an jeder Stelle mit Text auf Farbe oder Bild – der schlechteste gemessene Punkt liegt bei 4,6:1, die Norm verlangt 4,5:1.
· Alternativtexte für alle Bilder, auch in den älteren Beiträgen.
· Überschriften: je Seite genau eine H1, darunter eine durchgehende Gliederung.
· Formulare: Jedes Feld hat eine Beschriftung, die auch Vorleseprogramme vorlesen.
· Bewegung: Der Bildwechsel auf der Startseite hat einen Pause-Knopf, läuft bei „reduzierte Bewegung“ gar nicht erst los und hält an, wenn der Tab in den Hintergrund geht.
· Tastatur: Menü, Untermenü und das Kontakt-Panel lassen sich ohne Maus bedienen; das Panel hält den Fokus, Escape schließt es, danach steht der Fokus wieder am Ausgangspunkt.
· Sprunglink: Der erste Tabstopp jeder Seite heißt „Zum Inhalt springen“ und überspringt die Navigation – wer mit der Tastatur arbeitet, muss sie nicht auf jeder Seite erneut durchlaufen.
· Bereiche: Kopfzeile, Navigation, Hauptbereich und Fußzeile sind ausgezeichnet, sodass ein Screenreader sie einzeln ansteuern kann.
· Automatische Prüfung mit axe-core (WCAG 2.0/2.1, Stufe A und AA): keine Verstöße. Geprüft haben wir damit fünf Seiten – ein automatisches Werkzeug ersetzt keine Prüfung durch Menschen, siehe unten.
Was wir nicht geprüft haben
Diese Erklärung nennt keine Gesamtnote, weil wir keine vollständige Prüfung nach BITV-Prüfverfahren durch eine unabhängige Stelle haben durchführen lassen. Offen sind insbesondere:
· Test mit Screenreadern durch Menschen, die sie täglich benutzen. Automatische Werkzeuge finden etwa ein Drittel der Barrieren – den Rest findet nur, wer die Seite wirklich hört.
· PDF-Dokumente, die in älteren Beiträgen verlinkt sind. Sie stammen aus der Zeit vor dem Gesetz und sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft.
· Inhalte, die wir übernommen haben: Die Beiträge sind im Wortlaut von der alten Seite übernommen. Struktur und Alternativtexte haben wir überarbeitet, die Sprache nicht.
Was wir uns vorgenommen haben
Als Nächstes eine Prüfung mit Menschen, die Screenreader täglich benutzen, danach die PDF-Dokumente.
Wenn Ihnen etwas auffällt
Schreiben Sie uns – das ist uns lieber als jede Erklärung: info@polargruen.de oder 0561 70560575. Sagen Sie kurz, welche Seite es betrifft und was nicht funktioniert hat. Wir melden uns bei Ihnen und noch einmal, sobald es behoben ist.
Stand
Diese Erklärung gibt den Stand vom 28. Oktober 2026 wieder. Grundlage sind eigene Messungen während des Seitenbaus im September und Oktober 2026.