Barrierefreie Websites nach BFSG: Barrierefreiheit ist keine Meinung. Sie ist eine Zahl.
Wir messen an Ihrer Website, was messbar ist, und sagen ehrlich, was ein Mensch ansehen muss. Barrierefreie Websites entstehen danach Schritt für Schritt — in der Reihenfolge, die wirklich etwas ändert.
Was 4,5 : 1 bedeutet
Links die Farbe, in der dieser Satz heute auf unserer eigenen Startseite steht. Rechts dieselbe Aussage in bestandener Fassung. Der Wert 4,5 : 1 gilt nach WCAG 2.1 für normalen Text; für große Schrift genügen 3 : 1. Gemessen wird nicht der Eindruck, sondern das Verhältnis der Helligkeit von Schrift und Hintergrund — deshalb lässt sich darüber nicht streiten.
Eine „Farbe“ macht Sie bekannt.
Genau so steht dieser Satz heute auf unserer eigenen Startseite.
Eine „Farbe“ macht Sie bekannt.
Gleicher Ton, dunkler gesetzt. Kein Gestaltungsverlust, nur lesbar.
Was wir ansehen
Sechs Dinge, die über Bedienbarkeit entscheiden
Kontrast
Jede Schrift-Untergrund-Kombination gegen 4,5 : 1 — bei großer Schrift 3 : 1.
Bedienung ohne Maus
Reihenfolge beim Durchtabben, sichtbarer Fokus, keine Fallen.
Beschriftung
Bilder, Formularfelder, Knöpfe und Links — heißt „hier klicken“ oder etwas Sinnvolles?
Struktur
Überschriften in Reihenfolge, Sprache angegeben, Landmarken gesetzt.
Klickflächen
Mindestens 44 × 44 Pixel, auch auf dem Handy.
Erklärung
Die Barrierefreiheitserklärung, die dazugehört — und stimmen muss.
Was eine Automatik nicht kann: Ob eine Bildbeschreibung sinnvoll ist, ob die Reihenfolge logisch wirkt, ob ein Text verständlich ist — das entscheidet ein Mensch. In unserem Bericht steht das als eigene Liste, nicht versteckt in einer Note.
Aus der Praxis
Was wir zum Thema gebaut haben

Post-Apotheke Kassel
Apotheken-Website aus Kassel
Von uns gebaut – und die Vorlage für die Hubertus Apotheke.

Hubertus Apotheke Hofgeismar
Gleicher Aufbau, zweite Apotheke
Die Seite steht auf demselben Grundgerüst wie die der Post-Apotheke.

Polargrün
Zuerst an der eigenen Seite gemessen
Und gemerkt, dass sie durchgefallen ist. Was wir seitdem repariert haben, steht unten im Ablauf.

barrieresicher.de
Eine eigene Seite nur für dieses Gesetz
Seit dem BFSG erklären wir dort, was gilt – mit Quick-Check und zwei Fachbeiträgen pro Woche.

Polargrün
Vier Seiten, eine Strecke
Unser Check fährt den Weg Ihrer Kunden ab – Startseite, Kontakt, Formular, Inhaltsseite – mit einem echten Browser.
Ablauf
So läuft es ab
01
Messen
Automatischer Test nach WCAG 2.1, Stufen A und AA, über mehrere Seiten: Kontraste, Beschriftungen, Struktur.
02
Ansehen
Was keine Automatik sieht, prüft ein Mensch: Bildbeschreibungen, Reihenfolge, Bedienung mit der Tastatur.
03
Umsetzen
Wir arbeiten die Liste in der Reihenfolge ab, die für Ihre Besucher am meisten ändert — Farben, Überschriften, Formulare, Beschriftungen.
04
Nachmessen und erklären
Nach der Umstellung messen wir erneut und schreiben die Barrierefreiheitserklärung, die zu Ihrer Seite passt.
Kurz erklärt
Wen das Gesetz betrifft
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucher digital nutzen. Ob Ihre Seite dazugehört, prüfen wir für Ihren Fall — hier der Überblick.
- ✓Online-Shops und alles, was Verbraucher online kaufen oder buchen
- ✓Bank- und Zahlungsdienste für Verbraucher
- ✓Personenbeförderung: Websites, Apps und elektronische Tickets
- ✓E-Books und die Software, mit der man sie liest
- ✓Telefon- und Messenger-Dienste
- –Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen — weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Damit es so bleibt
Jede neue Seite kann Barrieren zurückbringen.
Ein neues Bild ohne Beschreibung, ein Formular ohne Beschriftung, ein Update mit anderen Farben. In der WordPress-Betreuung gehören Updates mit Prüfung und eine monatliche Messung dazu.
Häufige Fragen
Was Kunden uns vorher fragen
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für mich?
Seit 28. Juni 2025 für die meisten Anbieter, die Verbrauchern online etwas verkaufen oder buchbar machen. Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen — das prüfen wir für Ihren Fall, statt es zu behaupten.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Marktüberwachung und Abmahnung sind möglich. Wichtiger im Alltag: Wer Ihre Seite nicht bedienen kann, kauft auch nicht.
Reicht ein Overlay-Werkzeug?
Nein. Ein eingeblendetes Bedienfeld ändert nichts an Kontrast, Struktur und Beschriftung darunter. Es kann die Bedienung sogar stören.
Was kostet die Umstellung?
Das hängt daran, wie viel Inhalt Sie haben und wie die Seite gebaut ist. Nach der Messung wissen wir beide, worüber wir reden.
Ist meine Seite danach „barrierefrei“?
Diesen Satz sagen wir nicht. Wir sagen, was gemessen bestanden ist und was ein Mensch noch ansehen muss — alles andere wäre ein Versprechen, das niemand halten kann.
Wie prüft ihr?
Automatisch mit axe-core nach WCAG 2.1, Stufen A und AA, über mehrere Seiten. Dazu von Hand, was keine Automatik sieht: Bedienung mit der Tastatur, Bildbeschreibungen, Reihenfolge. Beides steht getrennt im Bericht.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Wer unter das BFSG fällt, muss öffentlich beschreiben, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt. Wir schreiben diese Erklärung nach der Messung — passend zu dem, was tatsächlich umgesetzt ist.
Diese Fragen stehen sichtbar auf der Seite und sind als FAQ für Suchmaschinen ausgezeichnet.
Der erste Messwert kostet Sie nichts.
Domain eingeben, Befund per E-Mail bekommen. Danach wissen Sie, ob Sie etwas tun müssen — und was zuerst.