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Wissen · Pflichten

Seit dem 27. September gelten neue Regeln für Umweltwerbung

3 Min. Lesezeit

Titelbild: Regale mit Holzspielzeug hinter einem Farbverlauf in Violett, Türkis und Rosa; Kennzeile „Pflichten · seit 27.09.2026“, unten rechts der Hinweis „Bild: KI-generiert“

Wer mit Umwelt wirbt, muss seit Ende September genauer sein. Am 27. September 2026 ist die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft getreten, mit der Deutschland die europäische EmpCo-Richtlinie umsetzt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht – auch nicht für Material, das schon gedruckt im Lager liegt.

Was ab sofort nicht mehr geht

Drei Dinge stehen jetzt auf der sogenannten schwarzen Liste im Anhang des Gesetzes. Was dort steht, gilt als unlauter, ohne dass im Einzelfall noch etwas geprüft wird:

  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg. „Umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ – wenn nicht dabeisteht, worauf sich das bezieht und woran man es messen kann.
  • „Klimaneutral“ auf Basis von Kompensation. Wer weiter Emissionen verursacht und sie über Zertifikate ausgleicht, darf das Ergebnis nicht mehr als klimaneutral bewerben.
  • Selbst gemachte Nachhaltigkeitssiegel. Das eigene Blatt-Logo auf der Verpackung, hinter dem keine geprüfte Zertifizierung steht.

Was erlaubt bleibt

Konkrete, belegte Aussagen über einen klar benannten Aspekt. Nicht „nachhaltige Verpackung“, sondern „Karton aus 100 % Altpapier“. Nicht „umweltfreundlich gedruckt“, sondern „gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier“. Der Unterschied ist nicht kosmetisch: Im einen Fall behaupten Sie etwas über Ihr Unternehmen, im anderen über ein nachprüfbares Merkmal.

Anerkannte Siegel von unabhängigen Stellen bleiben zulässig. Es geht um die selbst erfundenen.

Wo Sie nachsehen sollten

Die Regeln gelten für die Kommunikation mit Verbrauchern – und zwar überall, nicht nur auf der Website:

  • Startseite und Über-uns-Seite, wo solche Sätze am häufigsten stehen
  • Produkttexte und Shop-Beschreibungen
  • Flyer, Kataloge, Verpackungen, Fahrzeugbeschriftung
  • Social-Media-Profile und ältere Beiträge
  • Angebots- und Rechnungsvorlagen mit Fußzeilen-Claims

Wir haben bei uns selbst angefangen

Beim Durchsehen unserer eigenen Beiträge sind wir auf rund sieben Texte gestoßen, die mit „nachhaltig“ werben, ohne dass daneben steht, woran sich das bemisst. Geschrieben zu einer Zeit, als das noch niemanden gestört hat. Wir gehen sie gerade durch – und werden dabei an einigen Stellen konkreter werden müssen, als es uns lieb ist.

Das ist keine schlechte Nachricht. Eine Aussage, die man belegen kann, überzeugt ohnehin mehr als ein Wort, das jeder benutzt.

Was wir tun können

Wenn Sie wissen wollen, wo bei Ihnen solche Formulierungen stehen: Wir sehen uns Website, Drucksachen und Profile an und sagen Ihnen, welche Sätze konkreter werden müssen und wie eine belegbare Fassung aussehen könnte. Für die Frage, ob eine bestimmte Aussage im Einzelfall zulässig ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt – wir sind Werbeagentur, keine Kanzlei.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt und von uns geprüft. Verantwortlich für den Inhalt: Polargrün, Hendrik Koch. Stand: 30.09.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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